Winterdienst Kronach, Küps, Lichtenfels
Sicher durch den Winter – mit dem Winterdienst von CM Gebäudedienstleistungen
Wenn Schnee und Glätte den Alltag erschweren, sorgt CM Gebäudedienstleistungen für sichere Wege und freie Flächen. Wir übernehmen den Winterdienst für Privatkunden, Hausverwaltungen, Gewerbebetriebe und Kommunen in Kronach, Küps, Lichtenfels und Umgebung – schnell, zuverlässig und gesetzeskonform.
Ob Gehwege, Zufahrten, Parkplätze oder Eingangsbereiche – wir sorgen dafür, dass Ihre Liegenschaften jederzeit sicher begeh- und befahrbar bleiben. Dabei halten wir uns selbstverständlich an die örtlichen Räum- und Streupflichten.
Unsere Leistungen im Winterdienst auf einen Blick:
Räumung von Gehwegen, Einfahrten und Parkflächen
Streuen mit umweltverträglichem Material (z. B. Splitt oder Salz)
Kontrolle der Streupflichtzeiten
(auch an Wochenenden und Feiertagen)
Einsatzplanung bei Schnee- und Eisglättegefahr
Individuelle Objektbegehungen und maßgeschneiderte Angebote
24/7-Einsatzbereitschaft bei Bedarf
Persönlich. Direkt. Für Sie da.
So erreichen Sie uns schnell und unkompliziert
Warum CM Gebäudedienstleistungen?
- Zuverlässigkeit: Frühzeitiger Einsatz bei Schnee und Glätte
- Transparenz: Feste Preise, keine versteckten Zusatzkosten
- Versicherungsschutz: Inklusive Betriebshaftpflicht für alle Einsätze
- Regionalität: Wir sind in Kronach & Küps schnell vor Ort

Winterdienst nach Plan – individuell für Ihr Objekt
Jedes Objekt hat andere Anforderungen – deshalb stimmen wir unseren Winterdienst individuell auf Ihre Gegebenheiten ab. Ob tägliche Kontrollfahrten, automatische Einsätze bei Wetterwarnungen oder gezielte Einzeltermine: Wir finden die passende Lösung.
Jetzt Winterdienst in Kronach & Küps anfragen – bevor der erste Schnee kommt!
FAQ´S
Häufig gestellte Fragen zum Thema Winterdienst
Wer ist für Schnee- und Eisräumung verantwortlich?
Für öffentliche Straßen und Wege sind die sogenannten „Straßenbaulastträger“ zuständig – also Länder, Landkreise, Städte und Gemeinden. Bei privaten, aber öffentlich zugänglichen Wegen und Straßen (z. B. Gehwege vor Wohnanlagen oder Parkplätze) sind in der Regel die Anlieger bzw. Eigentümer verpflichtet, für ausreichend Verkehrssicherheit zu sorgen – im Winter also für geräumte und gestreute Flächen.
Wird das Nichtnachkommen der Schneeräumpflicht bestraft?
Ja. Wer seiner Räum- und Streupflicht nicht nachkommt, riskiert empfindliche Folgen. Kommt es aufgrund ungeräumter oder vereister Wege zu einem Unfall, können Bußgelder bis zu 50.000 € verhängt werden. Zusätzlich drohen Schadenersatzansprüche der betroffenen Personen. Ein professioneller Winterdienst schützt Sie zuverlässig vor diesen Risiken.
Wann beginnt und endet der Winterdienst-Zeitraum?
Unser Winterdienst deckt in der Regel die Monate von Anfang November bis Ende März ab. Je nach Wetterlage können wir bei Bedarf auch bereits im Oktober starten oder im April weiterarbeiten – ganz flexibel.
Was bedeutet 24/7-Einsatzbereitschaft?
Dank moderner Wetter- und Warnsysteme überwachen wir die Lage rund um die Uhr, auch nachts und an Wochenenden. Sobald Glätte oder Schneefall auftritt, starten wir automatisch mit dem Einsatz – ohne dass Sie aktiv werden müssen.
Was passiert bei starkem oder anhaltendem Schneefall?
In solchen Fällen passen wir unsere Einsätze flexibel an – je nach Bedarf erfolgt eine mehrmalige Räumung pro Tag, bis die Fläche wieder sicher nutzbar ist.
Wie berechnen Sie den Winterdienst?
Wir arbeiten mit transparenten Pauschalpreisen, die unabhängig von der Wetterlage gelten. Sie zahlen denselben Betrag, ob es im Winter täglich schneit oder nur einmal. Das schafft Planungssicherheit für Sie und uns.
In welchen Regionen bieten Sie Winterdienst an?
Wir sind aktuell in Kronach, Küps und den umliegenden Gemeinden im Einsatz. Dazu zählen insbesondere: Marktzeuln, Redwitz an der Rodach, Burgkunstadt, Altenkunstadt, Weismain, Lichtenfels, Michelau in Oberfranken, Hochstadt am Main, Sonnefeld und Schneckenlohe.